FAQ
Häufige Fragen. Klare Antworten.
Einordnung und konkrete nächste Schritte – mit Quellen zum Nachlesen.
Wie viel Guthaben ist seit Juli 2026 grundsätzlich geschützt?
Sachliche Einordnung
Der monatliche P-Konto-Grundschutz beträgt seit 1. Juli 2026 grundsätzlich 1.590 Euro. Er ergibt sich aus der gesetzlich vorgesehenen Aufrundung des Freibetrags von 1.587,40 Euro. Erhöhungen benötigen entsprechende Voraussetzungen und Nachweise; besondere Pfändungen oder gerichtliche Entscheidungen können abweichen. Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 ↗ § 899 ZPO: Grundschutz und Übertragung ↗
Was Sie tun können
Prüfen Sie, ob etwa gesetzlicher Unterhalt, Kindergeld oder bestimmte Sozialleistungen eine Erhöhung ermöglichen. Reichen Sie passende Nachweise bei Ihrer Bank ein und dokumentieren Sie den Zugang. Eine Bescheinigung ist ab dem zweiten folgenden Geschäftstag zu berücksichtigen, nicht zwingend sofort. § 903 ZPO: Bescheinigungen ↗
Habe ich nach Zustellung einer Pfändung vier Wochen Zeit?
Sachliche Einordnung
Die Regel für rückwirkenden Schutz nennt einen Monat seit Zustellung des Überweisungsbeschlusses an die Bank. Vor Ablauf dieser Frist muss das Konto in ein P-Konto umgewandelt sein. Ein Antrag am letzten Tag allein sichert die rechtzeitige Umwandlung nicht. Ein Kalendermonat ist nicht gleich vier Wochen. § 899 ZPO: Grundschutz und Übertragung ↗
Was Sie tun können
Verlangen Sie die Umwandlung umgehend und nachweisbar. Fragen Sie nach Zustellungsdatum und Umstellungstermin. Lassen Sie bei knapper Frist oder Streit eine anerkannte Schuldnerberatung oder rechtliche Hilfe den konkreten Ablauf prüfen.
Wie schnell muss die Bank das Konto nach meinem Antrag umstellen?
Sachliche Einordnung
Wenn das Guthaben bereits gepfändet ist, können Sie nach § 850k Absatz 2 ZPO verlangen, dass das Konto zum Beginn des vierten auf Ihr Verlangen folgenden Geschäftstages als P-Konto geführt wird. Kalendertage und Geschäftstage sind zu unterscheiden. § 850k ZPO: Einrichtung des P-Kontos ↗
Was Sie tun können
Bewahren Sie Eingangsbestätigung und Antrag auf. Lassen Sie sich den konkreten Termin nennen. Wenden Sie sich bei Verzögerungen an die zuständige Beschwerdestelle der Bank und bei dringend benötigtem Lebensunterhalt zusätzlich an Schuldnerberatung oder rechtliche Hilfe.
Darf ich zwei P-Konten gleichzeitig führen?
Sachliche Einordnung
Nein. § 850k Absatz 3 ZPO erlaubt pro Person nur ein P-Konto und verlangt die Erklärung gegenüber der Bank, kein weiteres zu unterhalten. Die Vorschrift verlangt dabei keine Versicherung an Eides statt. § 850k ZPO: Einrichtung des P-Kontos ↗
Was Sie tun können
Stimmen Sie einen Bankwechsel so ab, dass der bisherige P-Konto-Status beendet ist, bevor ein neuer beginnt. Lassen Sie sich Termine schriftlich bestätigen und holen Sie bei laufender Pfändung Beratung ein, damit keine vermeidbare Schutzlücke entsteht.
Wie lange bleibt ungenutztes Guthaben auf dem P-Konto geschützt?
Sachliche Einordnung
Nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben kann in den drei folgenden Kalendermonaten zusätzlich geschützt bleiben. Verfügungen werden zuerst dem ältesten Guthaben zugeordnet. Ein ungenutzter Freibetrag ohne vorhandenes Guthaben ist kein ansparbares Guthaben. § 899 ZPO: Grundschutz und Übertragung ↗
Was Sie tun können
Lassen Sie sich Überträge und deren Ablauf von Ihrer Bank erklären. Planen Sie laufende Zahlungen anhand dieser Übersicht. Pauschale Barabhebungen sind keine allgemeine Lösung; bei Unklarheiten hilft eine individuelle Prüfung der Buchungen.
Wer kann eine P-Konto-Bescheinigung zur Erhöhung des Freibetrags ausstellen?
Sachliche Einordnung
§ 903 ZPO nennt insbesondere Familienkassen, Sozialleistungsträger, bestimmte weitere leistungsgewährende Einrichtungen, Arbeitgeber sowie geeignete Personen oder Stellen nach § 305 Absatz 1 Nummer 1 InsO. Welche Stelle Ihre Voraussetzungen bescheinigen kann, hängt vom Sachverhalt ab. Eine beliebige Online-Bescheinigung genügt nicht automatisch. § 903 ZPO: Bescheinigungen ↗
Was Sie tun können
Fragen Sie zuerst die Stelle, die die betreffende Leistung zahlt, oder eine anerkannte Schuldnerberatung. Klären Sie erforderliche Unterlagen und mögliche Kosten. Ist eine Bescheinigung nicht in zumutbarer Weise erhältlich, kann eine gerichtliche Festsetzung nach § 905 ZPO relevant sein. Eine Ausstellung binnen 24–48 Stunden ist nicht garantiert. § 905 ZPO: Gerichtliche Festsetzung ↗
Kann ich die P-Konto-Umwandlung auch verlangen, wenn mein Konto im Minus ist?
Sachliche Einordnung
Ja. Das Umwandlungsverlangen ist auch bei negativem Saldo möglich; anschließend wird das P-Konto auf Guthabenbasis geführt. § 901 ZPO schützt bestimmte Gutschriften bereits ab dem Verlangen vor Aufrechnung oder Verrechnung; bei einer Pfändung gelten ergänzende Regeln. Vorhandene Schulden werden dadurch nicht erlassen. § 850k ZPO: Einrichtung des P-Kontos ↗ § 901 ZPO: Aufrechnung und Verrechnung ↗
Was Sie tun können
Dokumentieren Sie das Umwandlungsverlangen und die betroffenen Gutschriften. Fragen Sie die Bank nach der Behandlung des bisherigen Sollsaldos und des geschützten Guthabens. Lassen Sie unklare Verrechnungen prüfen; ein bestimmtes internes Buchungsverfahren der Bank ist nicht garantiert.
Habe ich Anspruch auf ein Basiskonto, wenn mir ein Zweitkonto verwehrt wird?
Sachliche Einordnung
Ein Basiskonto ermöglicht grundlegenden Zahlungsverkehr unter den Voraussetzungen des Zahlungskontengesetzes. Der Anspruch ist kein uneingeschränktes Recht auf ein zusätzliches Konto: Ein bereits tatsächlich nutzbares Zahlungskonto in Deutschland kann ein Ablehnungsgrund sein. Basiskonto und Pfändungsschutz sind getrennte Funktionen. § 31 ZKG: Anspruch auf Basiskonto ↗ § 35 ZKG: Bereits vorhandenes Konto ↗
Was Sie tun können
Stellen Sie bei Bedarf einen formellen Basiskonto-Antrag und bewahren Sie eine Ablehnung auf. Wenn Sie die Ablehnung für unberechtigt halten, können Sie ein Verwaltungsverfahren bei der BaFin beantragen. Bei bestehender Pfändung klären Sie zusätzlich die Einrichtung des P-Konto-Schutzes. § 48 ZKG: Verwaltungsverfahren bei der BaFin ↗